Ofen und Kamin in der Gartenlaube
Ein Kamin/Ofen ist nach Bundeskleingartengesetz zwar verboten, jedoch haben bereits vorhandene Kamine Bestandsschutz.
In diesem Zusammenhang möchten wir Sie darauf hinweisen, dass die Betreiber verpflichtet sind, diese von einem Schornsteinfeger, auf eigene Kosten, prüfen zu lassen.
Die Prüfung ist je nach Nutzung mindestens ein mal im Jahr vornehmen zu lassen. Eine detailiertere Übersicht folgt in Kürze, oder Sie erhalten diese von Ihren Schornsteinfeger.